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24.06.2020 Kategorie: Pressestelle

Gemeindehäuser wieder offen

Neue Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamtes für die Gemeinden

Wolfenbüttel. Die Kirchengemeinden der Landeskirche Braunschweig können ihre Gemeindehäuser wieder für Veranstaltungen und Gruppentreffen nutzen. Darauf hat das Landeskirchenamt in aktuellen Handlungsempfehlungen vom 23. Juni hingewiesen. Auch die Pfarr- und Propsteibüros können wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Die Lockerungen sind möglich geworden durch die neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 22. Juni in Kraft getreten ist. Weitere Änderungen betreffen die Kirchenmusik. So sind nun bei Freiluftgottesdiensten Chor- und Gemeindegesang sowie Bläsermusik wieder zulässig. Grundsätzlich bestehen bleiben dagegen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamts vom 23. Juni im Wortlaut

Gemeindehäuser können trotz Corona wieder für Veranstaltungen genutzt werden. Foto: akg / Stocktrek Images