Wolfenbüttel. Die Kirchengemeinden der Landeskirche Braunschweig können ihre Gemeindehäuser wieder für Veranstaltungen und Gruppentreffen nutzen. Darauf hat das Landeskirchenamt in aktuellen Handlungsempfehlungen vom 23. Juni hingewiesen. Auch die Pfarr- und Propsteibüros können wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Die Lockerungen sind möglich geworden durch die neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 22. Juni in Kraft getreten ist. Weitere Änderungen betreffen die Kirchenmusik. So sind nun bei Freiluftgottesdiensten Chor- und Gemeindegesang sowie Bläsermusik wieder zulässig. Grundsätzlich bestehen bleiben dagegen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamts vom 23. Juni im Wortlaut