Wolfenbüttel. Die jüngste Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen verschärft die Regeln bei der Durchführung von Präsenzgottesdiensten. Darauf macht das Landeskirchenamt in der neuen Fassung seiner Handlungsempfehlungen für die Kirchengemeinden aufmerksam. Danach muss durchgängig ein sogenannter medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder Maske nach FFP2-/KN95-/N95-Standard) genutzt werden.
Neu ist auch die Regel, dass Gottesdienste, bei denen zehn oder mehr Teilnehmer erwartet werden, zusammen mit einem Hygienekonzept zwei Werktage im voraus dem örtlichen Ordnungsamt zu melden sind. Dabei handele es sich um eine Informationspflicht, nicht um eine Genehmigungspflicht, wie das Landeskirchenamt erklärt. Eine Antwort des Ordnungsamtes sei für die Durchführung des Gottesdienstes nicht erforderlich. Diese Regelung gelte bis zum 14. Februar.
Eine Benachrichtigung des Ordnungsamtes sei allerdings nicht nötig bei Gottesdiensten im Freien. Gleiches gelte für Trauerandachten in Kirchen und Kapellen oder für den letzten Gang zum Grab.