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28.08.2020 Kategorie: Pressestelle

Chorproben möglich

Landeskirchenamt aktualisiert Handlungsempfehlungen zur Corona-Lage

Wolfenbüttel. Das Landeskirchenamt Wolfenbüttel hat seine Handlungsempfehlungen zur Corona-Pandemie für die Kirchengemeinden der Landeskirche Braunschweig aktualisiert. Darin heißt es unter anderem, dass auch Chorproben in geschlossenen Räumen möglich seien. Allerdings müssten die notwendigen Hygieneabstände eingehalten werden, seitlich 1,5 Meter und nach vorn 2 Meter. Außerdem müssten die Räume intensiv gelüftet werden.

Die maximale Gruppengröße richte sich vor diesem Hintergrund nach der jeweils vorhandenen Raumgröße. Chorproben im Freien waren mit entsprechendem Abstand untereinander bereits in den vergangenen Wochen möglich. Der Gemeindegesang in Kirchen und Kapellen wird indessen weiter nicht empfohlen.

Landeskirchenmusikdirektor Claus-Eduard Hecker betont, ob Proben mit Chören und Instrumentalgruppen in geschlossenen Räumen stattfinden, liege letztlich in der Verantwortung des Kirchenvorstands der Gemeinde sowie der Leiterinnen und Leiter.

Handlungsempfehlungen im Wortlaut

Trotz Corona sind Chorproben auch in geschlossenen Räumen wieder möglich. Die letzte Entscheidung treffen aber die Verantwortlichen vor Ort im Licht der vorhandenen Räumlichkeiten. Foto: akg / Stocktrek Images