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08.04.2020 Kategorie: Pressestelle

Offen für stilles Gebet

Land Niedersachsen ermöglicht eingeschränkte Nutzung von Kirchen

Wolfenbüttel. Das Landeskirchenamt Wolfenbüttel hat alle Kirchengemeinden der Landeskirche Braunschweig darüber informiert, dass Kirchengebäude für ein stilles Gebet unter Wahrung der aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln geöffnet sein dürfen.

Die Polizei werde eine solche Kirchennutzung nicht als religiöse Zusammenkunft im Sinne der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Pandämie bewerten, heißt es in aktuellen Handlungsempfehlungen. Das habe der Krisenstab des Landes Niedersachsen den evangelischen Kirchen versichert. Allerdings dürfen auch weiter keine Gottesdienste, Andachten oder Gebetstreffen in den Kirchengebäuden stattfinden.

Wenn Kirchengemeinden ihre Gebäude für stille Gebete öffnen, seien Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, so das Landeskirchenamt Wolfenbüttel. Ein Zugang zur Kirche dürfe nur unter Aufsicht geschehen. Außerdem dürfen die Aufsichtspersonen keiner Risikogruppe angehören. Es sei auch darauf zu achten, dass die Abstandsregel auch im Gebäude eingehalten wird.

Bei Beerdigungen gebe es ebenfalls Präzisierungen des Landes Niedersachsen. Sie dürften nur im engsten Familien- oder Freundeskreis mit höchstens insgesamt zehn Personen stattfinden.

Handlungsempfehlungen im Wortlaut

Eine eingeschränkte Nutzung der Kirchengebäude trotz Corona-Regeln ist möglich. Foto: akg / Stocktrek Images