Hannover (epd). In Niedersachsen sollen Gottesdienste ab dem 7. Mai wieder möglich sein, soweit Hygienebedingungen eingehalten werden. Die Landesregierung hat am Donnerstag, 30. April, einen entsprechenden Runderlass an die Gesundheitsämter gegeben, wie die Sprecherin der Landesregierung, Anke Pörksen, dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Dies sei die Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu einer Klage einer muslimische Gemeinde, die sich gegen das Verbot einer Versammlung im Ramadan gewandt hatte.
FDP und Grüne begrüßten die Gerichtsentscheidung. „Es wird immer offensichtlicher, dass die Landesregierung die pauschalen Verbote und Grundrechtseingriffe durch die Corona-Verordnungen nicht länger aufrechterhalten kann", sagte Marco Genthe von der FDP. Nötig seien klare Richtlinien zum Infektionsschutz. Die religionspolitische Sprecherin der Grünen, Eva Viehoff, betonte, Religionsfreiheit und deren Ausübung seien ein Grundrecht.
Mit Blick auf den schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit ist es laut Bundesverfassungsgericht kaum vertretbar, "dass die Verordnung keine Möglichkeit für eine ausnahmsweise Zulassung solcher Gottesdienste in Einzelfällen eröffnet, in denen bei umfassender Würdigung der konkreten Umstände - eventuell unter Hinzuziehung der zuständigen Gesundheitsbehörde - eine relevante Erhöhung der Infektionsgefahr zuverlässig verneint werden kann". Die Kammer betonte, dass eine ausnahmsweise Zulassung von Gottesdiensten immer von den konkreten Umständen abhängen müsse.
Ursprünglich waren die Kirchen davon ausgegangen, spätestens am 10. Mai wieder Gottesdienste feiern zu können. Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am Mittwochabend habe ebenfalls am Mittwoch Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bereits in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der großen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen, nach der religiöse Feiern in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein sollen, sagte Regierungssprecherin Pörksen dem epd.
Die Vertreterinnen und Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften haben sich demnach selbst dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Zugang zu den Gottesdiensten zahlenmäßig begrenzt wird. Es sollen mindestens zehn Quadratmeter für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets zu wahren, auch in den Eingangs- und Ausgangsbereichen. Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen. Auf gemeinschaftlichen Gesang wird genauso verzichtet wie auf das Nutzen von Becken oder Kelchen für Taufen oder Abendmahlsfeiern.