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18.03.2020 Kategorie: Pressestelle

Gottesdienstverbot in Ordnung

Kirchenrechtler Heinig hält staatliche Maßnahmen für verhältnismäßig

Göttingen/Braunschweig (epd). Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hält das von Bund und Ländern empfohlene Verbot von Gottesdiensten für verfassungsrechtlich in Ordnung. "Die Maßnahmen sind verhältnismäßig", sagte der Göttinger Professor für Verfassungsrecht dem Evangelischen Pressedienst (epd). Brisant sei aber die Frage, ob Bestattungen durchgeführt werden können, ergänzte er.

Heinig erläuterte, bereits die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten diskutiert, unter welchen Bedingungen die Religionsfreiheit eingeschränkt werden könne. "Explizit wurde das Seuchenschutzgesetz als notwendige Schranke der Religionsfreiheit genannt", sagte er. Die jetzige Regelung sei daher nicht zu beanstanden, zumal sie temporär sei. "Das Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz ist ein höchstrangiges Verfassungsgut, das auch Eingriffe in die Religionsfreiheit zu rechtfertigen vermag", sagte Heinig.

Es stehe den Religionsgemeinschaften frei, weiter öffentlich zu wirken, erläuterte Heinig, der auch Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Göttingen ist.
Denkbar sei , dass Kirchen für ein individuelles Angebot geöffnet bleiben, wenn hygienische Vorkehrungen getroffen werden.

Bestattungen müssen aber nach Heinigs Einschätzung weiter möglich sein. "Eine würdevolle Grablegung ist vom postmortalen Persönlichkeitsrecht geschützt", sagte er. Man könne Bestattungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Zeitlang aufschieben und sie auf den allerengsten Familienkreis begrenzen. "Aber es wäre nicht hinnehmbar, die leiblichen Überreste Verstorbener teilnahmslos verscharren lassen zu müssen", sagte Heinig.

Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig. Foto: Jens Schulze