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23.04.2020 Kategorie: Pressestelle

Kirchliches Leben weiter eingeschränkt

Landeskirchenamt informiert, dass Gottesdienste noch verboten sind

Wolfenbüttel. Die Lockerungen der Corona-Verordnungen im Land Niedersachsen betreffen vorerst nicht das kirchliche Leben. Darauf macht ein neues Schreiben des Landeskirchenamtes Wolfenbüttel vom 22. April an die Haupt-, Neben und Ehrenamtlichen in der Landeskirche Braunschweig aufmerksam. Gottesdienste seien unverändert untersagt, Trauerfeiern nur unter den bekannten Einschränkungen möglich. Dies gelte zunächst bis einschließlich 3. Mai.

Gleichzeitig informiert das Schreiben darüber, dass die Kirchen Schutzkonzepte für Gottesdienste erarbeiten, die in Kürze der Landesregierung vorgelegt werden sollen. Aus Sicht von Virologen seien insbesondere das Singen, die Feier des Abendmahls sowie das lange Verweilen in geschlossenen Räumen kritisch zu bewerten.

Deshalb müssten die Gemeinden darauf gefasst sein, dass eine Lockerung des Gottesdienstverbotes voraussichtlich mit erheblichen Auflagen verbunden sei. Denkbar seien: die Begrenzung der Teilnehmerzahl, Abstands- und Hygieneregelungen, die Bevorzugung großer Kirchengebäude, die namentliche Erfassung der Teilnehmenden sowie eine Maskenpflicht.

Mit Blick auf die Konfirmandenarbeit weist das Schreiben des Landeskirchenamtes auf den stufenweisen Beginn des Schulunterrichtes hin. Da die Klassen 7 und 8 frühestens am 25. Mai wieder mit dem Schulunterricht beginnen, seien auch physische Gruppentreffen von Konfirmanden vor diesem Datum nicht möglich. Außerdem gebe es keine Perspektive, dass bis zum Ende der Sommerferien Kinder-, Jugend-, Chor- oder Konfirmandenfreizeiten durchgeführt werden.

Schreiben des Landeskirchenamtes im Wortlaut

Das Corona-Virus beeinträcht weiter das kirchliche Leben. Foto: akg / Stocktrek Images