Kirchenvorstand und Pfarramt (Pfarrer)
sind gemeinsam für die Erfüllung
der Aufgaben in der Kirchengemeinde
verantwortlich.


der Kirchenvorstand:

- vertritt die Gemeinde nach innen /außen,
- fördert die Zusammenarbeit in der Gemeinde,
- koordiniert die Gemeindegruppen,
- beschließt die Konfirmandenordnung ,
- vertritt die Gemeinde in allen Projekten der Landeskirche,
- wirkt bei Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen mit,
- entscheidet über Anstellungen von Mitarbeiter/innen,
- stellt Mittel und Räume zur Verfügung
- und verwaltet das Vermögen